3.4.9 Verlust der Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt ist unionsrechtswidrig
Ausgangslage
Anlassfall war die Rechtssache WD/job-medium, C-233/20. Das betreffende Arbeitsverhältnis endete durch unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers. Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitnehmer einen offenen Urlaubsanspruch im Ausmaß von 3,33 Arbeitstagen. Die Arbeitgeberin lehnte die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung wegen des unberechtigten Austrittes entsprechend § 10 Abs 2 Urlaubsgesetz (UrlG) ab. Mit der Begründung, § 10 Abs 2 UrlG sei unionsrechtswidrig, klagte der Arbeitnehmer auf Zahlung der Urlaubsersatzleitung.