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Melanie Haberer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.6 Kombination Altersteilzeit mit Teilpension

Mit Stichtag 01.01.2016 wurde die Teilpension eingeführt. Die Voraussetzungen für die Teilpension gleichen grundsätzlich jenen für die Altersteilzeit. Allerdings tritt das Erfordernis hinzu, dass der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen muss. Die Teilpension wird deswegen als erweiterte Altersteilzeit bezeichnet.

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