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Neu Dokument-ID: 799661

Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.28 Neuerungen durch das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 – AZG im Detail

Lenkpausen (§ 15 Abs 1a AZG)

Nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden ist eine Lenkpausevon mindestens 30 Minuten einzulegen (§ 15 Abs 1 Arbeitszeitgesetz, kurz: AZG).

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