© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1132692

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.1 Verjährung von Resturlaub

Ein Urlaubsanspruch verjährt grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, in dem dieser entstanden ist.

Beispiel:

Beginn des Dienstverhältnisses: 01.01.2021. Kein Urlaubsverbrauch in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2021 verjährt daher mit Jahreswechsel 2023/2024.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Betriebsratsarbeit in unserem Shop! Zum Shop