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Dokument-ID: 1067300
2.11.4 Schutzmaßnahmen auf Baustellen aufgrund von COVID-19
Zweck
Am 26.03.2020 haben die Bau-Sozialpartner in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat die so genannte „Handlungsanleitung“ ausgearbeitet, die die Ausbreitung des Infektionsrisikos durch entsprechende Schutzmaßnahmen auf Baustellen verhindern soll, welche am 27.03.2020 für verbindlich erklärt wurde.