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Alexandra Haas - Alexander Niedermoser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Die Aktivseite der Bilanz

Häufig wird die Aktivseite auch als Vermögensseite der Bilanz bezeichnet, da sie das gesamte Vermögen eines Unternehmens darstellt. Gem § 224 UGB ist das Vermögen eines Unternehmens auf der Aktivseite wie folgt anzuordnen:

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