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Dokument-ID: 1126687
2.9.5 Das Firmenauto als Sachbezug
Steht es dem Arbeitnehmer offen, ein Kfz des Unternehmens auch für Privatfahrten zu nutzen, liegt aus der Sicht des Arbeitnehmers grundsätzlich ein Sachbezug vor, der zu versteuern ist. Als Privatfahrten sind auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten anzusehen. Der erste wesentliche Unterschied hierbei liegt in der Frage, ob es sich um „vollen“ oder „halben“ Sachbezug handelt.