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Gerald Gries - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Verwaltung des Betriebsratsfonds und die Prüfung der Finanzgebarung

Eine wesentliche Frage für jeden Betriebsrat ist, wie er verschiedene mit Kosten verbundene Aufwendungen bestreiten und/oder Leistungen gegenüber den Mitarbeitern erbringen kann. Nachdem der Betriebsrat ein Kollegialorgan ist, könnte man den möglicherweise einfachen Ansatz wählen, dass der Betriebsrat selbst Vermögenswerte, von wem auch immer, erhalten könnte und diese entsprechend verwaltet. Der Gesetzgeber hat allerdings einen anderen Weg gewählt, nämlich den über den so genannten Betriebsratsfonds. Der Betriebsratsfonds gilt als vom Betriebsrat rechtlich unabhängige, eigenständige juristische Person und ist Eigentümer bestimmter Vermögenswerte des Betriebsrates.

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