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Erwin Fuchs | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.11 Normalarbeitszeit in der Gleitzeit

Gilt der KV oder das Arbeitszeitgesetz im Bereich der Gleitzeit?

Seit 01.09.2018 können laut § 4b Arbeitszeitgesetz 12 Stunden Normalarbeitszeit in der Gleitzeit als zulässig vereinbart werden. Gleichzeitig gelten – je nach Branche – konkrete Kollektivverträge, die mitunter nur 10 Stunden Normalarbeitszeit in der Gleitzeit zulassen. Welche Bestimmung ist nun zu beachten? Das Arbeitszeitgesetz oder der Kollektivvertrag?

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