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Neu Dokument-ID: 796722

Melanie Haberer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Gleichbehandlung

Anti-Diskriminierung

In der ursprünglichen Fassung untersagte das GlbG, das EU-Vorgaben umsetzt, die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Im Fokus stand vor allem die Umsetzung des Grundsatzes „gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Durch nachfolgende EU-Richtlinien erweiterte sich dessen Anwendungsbereich und das GlBG verbietet nunmehr auch Diskriminierungen aus Gründen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung und der ethnischen Zugehörigkeit.

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