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Dokument-ID: 774192
2.2.1 Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei Einstellungen
Naturgemäß sind in Zeiten von Betriebsvergrößerungen Neuanstellungen öfters zu beobachten als sonst. Dem Betriebsrat steht das grundsätzliche Recht zu, dem Arbeitgeber jederzeit die Ausschreibung (sowohl innerbetrieblich als auch öffentlich) eines zu besetzenden Arbeitsplatzes vorzuschlagen.