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Dokument-ID: 866565
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
§ 5. Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe
Für entsandte Arbeitnehmer gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgebern gelten.