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Neu Dokument-ID: 866765

Vorschrift

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 42. Anwendungsbereich

idF BGBl. I Nr. 44/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Der dritte Abschnitt regelt die Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung

  1. von Strafbescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden,
  2. von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte der Länder,
  3. von Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts und
  4. von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs

im EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat, in dem der Beschuldigte, gegen den eine Geldstrafe verhängt wurde, seinen Sitz oder Wohnsitz hat.