Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025
§ 1. Form und Gliederung
(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:
- -Teil A - Flächenwidmungsteil;
- -Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept.
(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die plangrafische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).
(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer plangrafischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß § 8.