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Dokument-ID: 146073
Wiener Kleingartengesetz 1996 (WKlG 1996)
§ 10. Baueinstellung
Die Bauführung ist einzustellen, wenn der Bau entgegen den Bestimmungen des § 8 ausgeführt wird. Im übrigen gilt § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien sinngemäß.