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Dokument-ID: 974060
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 (StLREG 2018)
§ 11. Satzung der Regionalverbände
(1) Der Regionalverband hat seine interne Organisation in Form von Satzungen näher zu regeln. Der Beschluss von Satzungen bedarf der Beschlussfassung in der Regionalversammlung.
(2) Die Satzungen sind der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.