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Dokument-ID: 904602
Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022)
§ 112. Geschäftsordnung des Kuratoriums
Die Geschäftsführung des Kuratoriums ist in einer Geschäftsordnung zu regeln. Diese hat jedenfalls nähere Bestimmungen zu enthalten über
- die Einberufung zu den Sitzungen und die Tagesordnung,
- den Verlauf der Sitzungen (Beratung und Abstimmung),
- die Protokollführung.
(LGBl. Nr. 85/2023)