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Dokument-ID: 975802
Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015)
§ 11b. Durchführungsmaßnahmen
Durchführungsmaßnahmen zur Richtlinie 2009/125/EG sind von der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 15 dieser Richtlinie erlassene ergänzende Rechtsvorschriften zu diesem Gesetz. Diese sind zusammen mit diesem Gesetz anzuwenden.
(LGBl. Nr. 34/2017)