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Dokument-ID: 351620
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012
§ 12. Aufgaben des bzw. der Energiebeauftragten
(1) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Energiemanagement wie
- * Führung der Energiebuchhaltung über jedes Gebäude, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist,
- * Information des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln,
- * laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling);
- Beratung des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin in Fragen der Energieeffizienz;
- Erstellung eines jährlichen Berichts an den Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin.
(2) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden.