© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 351620

Vorschrift

NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Aufgaben des bzw. der Energiebeauftragten

idF 7803-0 (4/12) | Datum des Inkrafttretens 01.05.2012

(1) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Energiemanagement wie
    1. * Führung der Energiebuchhaltung über jedes Gebäude, dessen Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert ist,
    2. * Information des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln,
    3. * laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling);
  2. Beratung des Endverbrauchers bzw. der Endverbraucherin in Fragen der Energieeffizienz;
  3. Erstellung eines jährlichen Berichts an den Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin.

(2) Der Energiebeauftragte bzw. die Energiebeauftragte hat sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden.