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Neu Dokument-ID: 513508

Vorschrift

Salzburger Sonder-Wohnbauförderungsgesetz 2010

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Aufteilungsschlüssel

idF LGBl. Nr. 119/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

Der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil an den Gesamtkosten des Bauvorhabens (Grund- und Aufschließungs-, Bau- und Baunebenkosten), an dem Förderungsdarlehen und den eingesetzten Eigenmitteln bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche der Wohnung zur Nutzfläche des Bauvorhabens.