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Neu Dokument-ID: 1153660

Vorschrift

Salzburger Bauproduktegesetz (BauProdG)

Inhaltsverzeichnis

§ 12h. Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen von Hausinstallationen

idF LGBl Nr 68/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2023

Besteht ausgehend von Hausinstallationen, die aus Blei gefertigte Bestandteile enthalten, eine erhebliche Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen, insbesondere weil der Parameterwert für Blei laut dem Anhang I Teil D der Trinkwasser-RL wesentlich überschritten wird, so hat die Behörde den Austausch dieser Bestandteile insoweit vorzuschreiben, als dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei ist jedenfalls darauf Bedacht zu nehmen, dass der mit dem Austausch verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum damit erzielbaren Erfolg steht