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Dokument-ID: 499621
Neubauverordnung 2007 (NeubauVO)
§ 13. Förderung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur
Für Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur gemäß § 2 Z 7 WWFSG 1989 kann ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss bis zum vollen Ausmaß der Baukosten gewährt werden.