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Dokument-ID: 220777
Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008)
§ 14. Zulässigkeit des Betriebes
Wird eine Anzeige gemäß § 13 unter Anschluss des Gutachtens über die Abnahmeprüfung erstattet, so ist der Betrieb der neu errichteten oder wesentlich geänderten kraftbetriebenen Parkeinrichtung zulässig.