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Dokument-ID: 114343
NÖ Planzeichenverordnung
§ 18. Bauliche Bestandsaufnahme
Als Planzeichen für die bauliche Bestandsaufnahme sind zu verwenden für:
Mit einem Hauptgebäude bebaute und genutzte Fläche: Signatur Farbgebung des Grundstückes oder Grundstücksteiles rot;
Bebaute Fläche mit offensichtlich nicht genutztem Gebäude: Signatur des Grundstükkes oder Grundstücksteiles feine Rasterung rot;
Bauwerk unter Denkmalschutz: Signatur D in weißem Kreis;
Bauwerk bzw. Ensemble, das erhaltens- bzw. schutzwürdig ist: Signatur EB in weißem Kreis.