Neu
Dokument-ID: 286153
Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)
§ 19. Verwendung von Bauprodukten
Für die Ausführung von Bauvorhaben dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die den unionsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften über Bauprodukte entsprechen.