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Dokument-ID: 1261694
Planzeichenverordnung 2025 (PZVO 2025)
§ 2. Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Verordnung gilt als
- elektronischer Flächenwidmungsplan (eFWP) eine EDV-Anwendung, die alle Funktionen für jene Abläufe und Arbeitsschritte enthält, die
- zur Erstellung der digitalen Rechtsgrundlagen der Flächenwidmungspläne und ihrer fortlaufenden Entwicklung, beginnend mit der Planung bis hin zur Freischaltung im Internet, sowie
- zur Überführung der Festlegungen der bestehenden analogen Flächenwidmungspläne in digitale Rechtsgrundlagen, soweit diese nicht bereits erfolgt ist,
erforderlich sind;
- Portal Tirol jenes elektronische Portal, das vom Land Tirol nach § 8 des Tiroler Datenverarbeitungsgesetzes LGBl. Nr. 143/2018, in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet und betrieben wird;
- Stammportalbetreiber das Land Tirol;
- dezentraler Administrator ein von hierzu berechtigten Einrichtungen eingesetzter Administrator zur Rechtevergabe;
- Verwendungsvorgang die Eintragung, Änderung, Abfrage, Übermittlung und Verarbeitung von Daten;
- Sicherheitsklasse ein verbindlich festgelegter Standard für das Sicherheitsmanagement im Portalverbundsystem;
- Portalverbundprotokoll (PVP) ein verbindlich festgelegtes Protokoll betreffend die Kommunikation der Portale im Portalverbundsystem.