© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1123841

Vorschrift

Kärntner Bauansuchenverordnung 2022 (K-BAV 2022)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Technische Belege

idF LGBl. Nr. 65/2022 | Datum des Inkrafttretens 14.07.2022

(1) Einem Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung sind nach Maßgabe der §§ 3 bis 7 Lagepläne, Baupläne, Beschreibungen und technische Berichte anzuschließen. Sind zur Beurteilung des Vorhabens Detailpläne, Berechnungen oder Detailangaben erforderlich, sind auch solche Belege beizubringen.

(2) Pläne müssen aus haltbarem Papier oder einem gleichwertigen Stoff hergestellt sein.

(3) Die Vorlage von digital erstellten Plänen ist zulässig, sofern die technischen Einrichtungen bei der Behörde vorhanden sind.