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Dokument-ID: 514302
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005)
§ 20. Außerkrafttreten
Soweit sich aus § 19 nichts Anderes ergibt, tritt das NÖ Wohnungsförderungsgesetz, LGBl. 8304–10, mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.