© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 062687

Vorschrift

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG)

Inhaltsverzeichnis

§ 20. Beratung und Zweckzuschüsse

idF LGBl. Nr. 49/2010 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2010

(1) Die Landesregierung hat die Gemeinden auf deren Ersuchen bei der Aufstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes (§§ 21 und 23), des Flächenwidmungsplanes (§ 25) und der Bebauungspläne (§ 40) beratend zu unterstützen.

(2) Die Landesregierung kann zu den Kosten der Erstellung

  • eines gemeinsamen örtlichen Entwicklungskonzeptes Gemeindeverbänden und
  • eines digitalen Flächenwidmungsplanes Gemeinden

Zweckzuschüsse gewähren, wenn ein Finanzierungsplan für die Planungskosten vorgelegt wird und die Förderung aus überörtlichen Interessen geboten erscheint.