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Dokument-ID: 1043430
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (Bgld. HK-VO 2019)
§ 20. Leckanzeige
Bei Leckanzeigegeräten sind Hinweise auf die erforderlichen Sofortmaßnahmen, die bei einem Ansprechen des Leckanzeigegerätes durchzuführen sind, anzubringen.