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Dokument-ID: 864483
Tiroler Bauproduktegesetz 2016 (TBG 2016)
§ 25. Unterrichtung der Nutzer
Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
- die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können,
- das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.