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Dokument-ID: 053252
Abschnitt 2
NÖ Kleingartengesetz
Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Errichtung von Kleingartenanlagen
§ 3. Flächenwidmung
Kleingartenanlagen dürfen nur auf Flächen errichtet werden, für die im Flächenwidmungsplan die Widmungsart Grünland-Kleingärten (Gkg) festgelegt ist. Diese Festlegung setzt einen regionalen Bedarf voraus.