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Neu Dokument-ID: 1261461

Vorschrift

Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Grundsätze der digitalen Erstellung Teil A - Flächenwidmungsteil

idF LGBl.Nr. 82/2025 | Datum des Inkrafttretens 14.11.2025

(1) Teil A des Flächenwidmungsplans ist zusätzlich zur plangrafischen Darstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen, als Plangrundlage ist die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) zu verwenden.

(2) Zusätzlich zur plangrafischen Darstellung ist ein digitaler Datensatz mit den entsprechenden Planinhalten gemäß der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten hat als Web-Upload an den Prüfserver des Landes Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at zu erfolgen.

(3) Die Planverfasserin bzw. der Planverfasser hat die Übereinstimmung der plangrafischen Darstellung mit dem entsprechenden digitalen Datensatz zu bestätigen.