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Dokument-ID: 513389
Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993)
§ 31a. Vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen
(1) Bei Eigenheimen, die mit Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen gefördert sind, können die durch das Land Oberösterreich künftig noch zu leistenden Zinsenzuschüsse durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden.
(2) Die vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen kann insbesondere nach der Laufzeit der Hypothekardarlehen unterschiedlich gestaltet werden.