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Neu Dokument-ID: 513389

Vorschrift

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993)

Inhaltsverzeichnis

§ 31a. Vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen

idF LGBl. Nr. 54/2012 | Datum des Inkrafttretens 05.02.1993

(1) Bei Eigenheimen, die mit Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen gefördert sind, können die durch das Land Oberösterreich künftig noch zu leistenden Zinsenzuschüsse durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden.

(2) Die vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen kann insbesondere nach der Laufzeit der Hypothekardarlehen unterschiedlich gestaltet werden.