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Dokument-ID: 902770
Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022)
§ 34. Förderung der Gemeinden
Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung und der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.