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Neu Dokument-ID: 1034575

Vorschrift

Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 (Bgld. RPG 2019)

Inhaltsverzeichnis

§ 39. Verkehrsflächen

idF LGBl. Nr. 49/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2019

Als Verkehrsflächen sind solche Flächen vorzusehen, die der Abwicklung des Verkehrs oder der Aufschließung des Baulandes und des Grünlandes dienen. Dazu gehören auch die für die Erhaltung und den Schutz der Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen erforderlichen Flächen.