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Dokument-ID: 1034575
Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 (Bgld. RPG 2019)
§ 39. Verkehrsflächen
Als Verkehrsflächen sind solche Flächen vorzusehen, die der Abwicklung des Verkehrs oder der Aufschließung des Baulandes und des Grünlandes dienen. Dazu gehören auch die für die Erhaltung und den Schutz der Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen erforderlichen Flächen.