© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1095280

Vorschrift

Schulbauverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Allgemeine Bestimmungen über Räume

idF BDVBl. Nr. 8/2020 | Datum des Inkrafttretens 14.09.2020

(1) Grundlage für die Planung des Schulgebäudes ist ein räumlich-pädagogisches Konzept, an welchem sich die Funktion der Räume, die Strukturen und die erforderlichen Flächen der jeweiligen Bereiche zu orientieren haben.

(2) Schulbauten sollen im Lern- und Unterrichtsbereich insbesondere folgenden pädagogischen Anforderungen entsprechen:

  1. Variabilität im Einsatz unterschiedlicher Lernformen und Lernmaterialien;
  2. Ermöglichung von methodisch variantenreicher Eigenaktivität der Schüler und Schülerinnen.

(3) Bei der Gestaltung der Unterrichts- und Gemeinschaftsbereiche ist eine möglichst intensive und vielfältige Nutzung der Flächen anzustreben.

(4) Gangbereiche können auch als pädagogisch qualifizierte Flächen genutzt werden, sofern dies im Hinblick auf die Erfordernisse des Brandschutzes (z.B. Fluchtwegführung, Brandfrüherkennung, zusammenhängende Geschossflächen) möglich ist.