Neu
Dokument-ID: 1105046
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (Bgld. HK-VO 2019)
§ 42b. Entgelt für die Inspektion der Energieeffizienz von Anlagen
Die Höhe des Entgelts für die Inspektion von Heizungsanlagen und Klimaanlagen gemäß § 36a Bgld. HKG kann mit der Betreiberin oder dem Betreiber frei vereinbart werden.
(LGBl.Nr. 73/2021)