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Dokument-ID: 1113633
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG)
§ 4a. Umfang der Strategischen Umweltprüfung
Die Umweltprüfung umfasst:
- die Ausarbeitung des Umweltberichts (§ 5),
- die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Durchführung von grenzüberschreitenden Konsultationen (§§ 5a und 5b),
- die Berücksichtigung des Umweltberichts, der abgegebenen Stellungnahmen und der Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen bei der Entscheidungsfindung (§ 5c) und
- die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung (§ 5d).