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Dokument-ID: 1262670
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014)
§ 52a Elektronische Einbringung
Sämtliche Anbringen können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.
(LGBl. Nr. 104/2025)