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Dokument-ID: 1034279
Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG 2019)
§ 59. Organe
Organe der Bundeskammer der Ziviltechniker sind:
- der Präsident,
- das Präsidium,
- der Vorstand,
- der Kammertag,
- die Bundessektionen,
- die Bundesfachgruppen, sofern sie vom Vorstand eingerichtet wurden,
- der Rat der außerordentlichen Mitglieder, sofern dessen Delegierte unmittelbar gewählt wurden, und
- die Rechnungsprüfer.