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Neu Dokument-ID: 1134792

Vorschrift

Kärntner Flächenwidmungspläneverordnung (K-FlwplV)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Bereitstellung der Daten im Raumordnungskataster

idF LGBl. Nr. 103/2022 | Datum des Inkrafttretens 14.12.2022

(1) Der Flächenwidmungsplan einschließlich dessen Änderungen sind nach deren Inkrafttreten in einer separat von der Landesregierung zu führenden PDF Ausfertigung darzustellen.

(2) Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden sowie die Definition der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale Flächenwidmungspläne (§ 5) werden für die Dauer deren Geltung auf der Internetseite des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgehalten.