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Neu Dokument-ID: 1148009

Vorschrift

Planzeichenverordnung (PZV)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Inhalt

idF LGBl. Nr. 24/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2023

(1) Der Flächenwidmungsplan ist im Maßstab 1:5.000 für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.

(2) Für die Darstellung des Flächenwidmungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen zu verwenden.

(3) Der Flächenwidmungsplan hat außer den Planzeichen folgende Eintragungen zu enthalten:

  1. die Bezeichnung der Gemeinde,
  2. den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,
  3. die Legende der verwendeten Planzeichen,
  4. das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der Flächenwidmungsplan beschlossen wurde und
  5. den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.