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Dokument-ID: 1148009
Planzeichenverordnung (PZV)
§ 6. Inhalt
(1) Der Flächenwidmungsplan ist im Maßstab 1:5.000 für das gesamte Gemeindegebiet als georeferenzierte PDF-Datei darzustellen.
(2) Für die Darstellung des Flächenwidmungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen zu verwenden.
(3) Der Flächenwidmungsplan hat außer den Planzeichen folgende Eintragungen zu enthalten:
- die Bezeichnung der Gemeinde,
- den Maßstab und den Nordpfeil, die Planzahl und das Datum der Erstellung sowie den DKM-Stand,
- die Legende der verwendeten Planzeichen,
- das Datum des Gemeindevertretungsbeschlusses, mit welchem der Flächenwidmungsplan beschlossen wurde und
- den Genehmigungsvermerk der Landesregierung.