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Neu Dokument-ID: 846566

Vorschrift

Planzeichenverordnung 2016

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Übergangsbestimmung

idF LGBl. Nr. 80/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.10.2016

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Planungsverfahren können nach der bisher geltenden Rechtslage zu Ende geführt werden, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung der Beschluss über die Auflage des örtlichen Entwicklungskonzeptes oder des Flächenwidmungsplanes bereits gefasst oder die Anhörung des Flächenwidmungsplanes bereits eingeleitet wurde.