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Dokument-ID: 962063
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 (K-WBFG 2017)
§ 7. Arten der Förderung
Die Förderung kann erfolgen durch die Gewährung von
- Förderungskrediten,
- Annuitätenzuschüssen und rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen,
- Eigenmittelersatzkrediten,
- Zuschüssen.
(LGBl. Nr. 82/2024)