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Dokument-ID: 162022
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
§ 7. Außerkrafttreten älteren Rechts
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 1970, LGBl. Nr. 108, über die Ausführung der Bebauungspläne außer Kraft.