Oö. Landesraumordnungsprogramm 2017 (Oö. LAROP 2017)
§ 7. Spezifische Ziele für Handlungsräume
(1) Für den großstädtisch geprägten Kernraum der Stadtregion Linz – Wels sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
- Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Sicherung ausreichender Grün- und Erholungsräume gewährleisten;
- Die qualitätsvolle Verdichtung der Zentren des Kernraumes sowohl bei Wohnnutzungen als auch bei betrieblichen Nutzungen forcieren;
- Bestehende Siedlungs- und Gewerbegebiete ua. durch Attraktivierung der bestehenden Stadt- und Ortskerne stärken;
- Hochwertige großflächig zusammenhängende Standortreserven für Wohnen und Betriebe sichern und planvoll entwickeln; Standorträume für Betriebsansiedlungen ganzheitlich qualitativ hochwertig ordnen und weiterentwickeln;
- Die Anordnung von Bildungs- und Sozialeinrichtungen verstärkt an Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr ausrichten;
- Logistikbetriebe oder transportintensive Produktionsbetriebe an Bahn- bzw. hochrangigem Straßenanschluss ausrichten;
- Gemeinsame Entwicklungsperspektiven für den großstädtisch geprägten Kernraum entwickeln, Plattformen und Instrumente der stadtregionalen Kooperation weiter entwickeln, interkommunale Raumentwicklung ausbauen;
- Förder- und Umsetzungsprogramme als Impuls für Stadtregionale Perspektiven verstärken.
(2) Für den mittelstädtisch geprägten Kernraum der Stadtregion Gmunden – Vöcklabruck und der Stadtregion Steyr sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
- Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Sicherung ausreichender Grün- und Erholungsräume gewährleisten;
- Gemeinsame Entwicklungsperspektiven erarbeiten;
- Verbesserung der interkommunalen Kooperation insbesondere bei der Abstimmung zwischen den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie bei der Standortentwicklung;
- Interkommunale Raumentwicklung forcieren mit besonderer Berücksichtigung
- der Sicherung und planvollen Entwicklung von hochwertigen großflächig zusammenhängenden Standortreserven für Wohnen und Betriebe,
- einer räumlichen Trennung von immissionsempfindlichen Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Erholung) und Betriebsstandorten,
- der Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Anlage von Betriebs- und Gewerbezonen,
- des Erhalts von Grünzügen zwischen den Siedlungsteilen sowie
- der Weiterentwicklung der Erholungsfunktion der Kulturlandschaft;
- Ergänzendes spezifisches Ziel für die Stadtregion Gmunden – Vöcklabruck:
Schutz der Landschaft von Traun- und Attersee vor weiterer Zersiedlung und Sicherung der naturräumlichen Qualität als wesentlicher Faktor für den landschaftsgebundenen Tourismus; - Ergänzendes spezifisches Ziel für die Stadtregion Steyr:
Forcierung von Kooperationen mit den angrenzenden niederösterreichischen Gemeinden.
(3) Für die kleinstädtisch geprägten Kernräume sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
- Die Gliederung des Siedlungsgefüges durch Festlegung klarer Siedlungsgrenzen gewährleisten;
- Die Stärkung der Innenstädte durch eine Forcierung der Stadterneuerung und Ortskernrevitalisierung unterstützen;
- Interkommunale Raumentwicklung forcieren mit besonderer Berücksichtigung:
- der Sicherung und planvollen Entwicklung von hochwertigen großflächig zusammenhängenden Standortreserven für Wohnen und Betriebe,
- der Attraktivierung und Belebung der Innenstädte bei gleichzeitiger Vermeidung der Neuerrichtung großflächiger, nicht autoaffiner Handelseinrichtungen an den Siedlungsrändern,
- einer maßvollen Verdichtung im Siedlungsbestand und einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie
- von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit hoher Bedienqualität.
(4) Für die kleinregionalen Kernräume und die Kleinzentren mit besonderer Versorgungsfunktion sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern und Situierung überkommunaler Versorgungseinrichtungen auf die jeweiligen Zentren konzentrieren;
- Fokussierung der Siedlungsentwicklung auf die Kernräume und Kleinzentren sowie maßvolle Verdichtung der Zentren zur Sicherung des wirtschaftlichen Potentials für Versorgungs- und Dienstleistungsbetriebe, der sozialen Infrastruktur sowie attraktiver Angebote für den öffentlichen Verkehr;
- Gemeinsame Nutzung hochwertiger interkommunaler Betriebsstandorte und Wirtschaftsparks in der Kleinregion;
- Förderung der Aktivitäten der Ortsentwicklung zur Stärkung der kleinregionalen Identität.
(5) Für die Achsenräume sind künftig insbesondere folgende spezifischen Ziele zu verfolgen:
- Siedlungsgliederung durch Festlegung klarer Siedlungsgrenzen und durch Sicherung raumgliedernder Strukturen gewährleisten;
- Hochwertige Natur- und Kulturlandschaftsteilräume sichern und attraktive Naherholungsmöglichkeiten durch Freihaltung ausreichender Grünflächen schaffen;
- Standorträume für Betriebsansiedlungen ganzheitlich qualitätsvoll ordnen und weiterentwickeln, konkrete Nutzungsstrategien insbesondere für hochwertige Standorte an den Anschlussstellen der hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen festlegen;
- Konzentration verkehrsintensiver Nutzungen an sehr gut erschlossenen Standorten;
- Flächensparende Siedlungsentwicklung durch maßvolle Verdichtung der Ortszentren und Nutzungsoptimierungen bei großflächigen Betriebs- und Handelseinrichtungen;
- Ergänzendes spezifisches Ziel für den Achsenraum Allhaming – Vorchdorf:
Verbesserung der Angebote des öffentlichen Verkehrs entlang der Achse; - Ergänzendes spezifisches Ziel für den Achsenraum Wels – Grieskirchen:
Weiterentwicklung der Erholungsfunktion der reich strukturierten Kulturlandschaft im Hinblick auf die Absicherung des Kurtourismus.