© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 512079

Vorschrift

Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Stmk WFG 1993)

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Art der Förderung

idF LGBl. Nr. 106/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2016

(1) Die Förderung kann bestehen

  1. in der Gewährung von Förderungsdarlehen,
  2. in der Gewährung von Annuitäten und Zinsenzuschüssen,
  3. in der Gewährung von Förderungsbeiträgen,
  4. in der Übernahme von Bürgschaften.
  5. (Anm. d. Red.: Z 5 wurde gem. LGBl. Nr. 106/2016 aufgehoben.)

(2) Die Förderungsarten können jede für sich allein oder nebeneinander gewährt werden. Eine Unterscheidung nach der Rechtsform und Art des Bauvorhabens ist zulässig.