Sanierungsverordnung 2008
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Allgemeine Bestimmungen § 1. - § 4a.
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Förderung von Wohnhaussanierungen § 5. - § 21.
(mit mindestens drei selbstständig benützbaren Wohnungen)- § 5. Umfassende thermisch-energetische Sanierung
- § 6. Deltaförderung und Förderung von Einzelbauteilsanierungen
- § 7. Förderung der Sanierung von Heizungsanlagen
- § 8. Förderung von Einzelbauteilsanierungen mit oder ohne thermisch-energetischer Verbesserung
- § 8a.
- § 9.
- § 10.
- § 11. Förderung von Sockelsanierungen an und in Gebäuden einschließlich der Standardanhebung von Wohnungen
- § 12. Förderung von Dachbodenausbauten und Zubauten von vollständigen Wohnungen
- § 13. Förderung von Totalsanierungen
- § 14. Förderung von Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung
- § 15. Förderung von Heimen
- § 16. Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb von Wohnungen – Einzelantrag
- § 17.
- § 18. Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
- § 19. Förderung von Sanierungsmaßnahmen an und in Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
- § 20. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
- § 21. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung