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Dokument-ID: 718884
2.2 Mediation
Grundsätze
Eine der alternativen Möglichkeiten der Streitbeilegung ist die Mediation. Zum Unterschied zu einem Verfahren vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht erfolgt die Lösung des Rechtsstreits nicht durch einen Richter oder Schiedsrichter mit Urteil, sondern die Parteien sind aufgerufen, selbst unter Anleitung eines unparteiischen Dritten, dem Mediator, eine Lösung zu erarbeiten. Es soll gemeinsam ein Vergleich erarbeitet werden.